Vorstand: Dokumente:
Erster Vorsitzender: Dr. Dieter Brauer Satzung des SK Bad Krozingen e. V.
Zweiter Vorsitzender: Markus Fink 25 Jahre Bad Krozingen e. V.
Turnierleiter: Rolf Schwarz Protokoll Mitgliederversammlung 2006
Kassenwart: Winfried Bieberstein Protokoll Mitgliederversammlung 2007
Schriftführer: Dr. Dieter Brauer Protokoll Mitgliederversammlung 2008
Jugendwart: - unbesetzt - Protokoll Mitgliederversammlung 2009
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem 01.01.2008 50 € pro Mitglied.
Wer Mitglied des Schachklub Bad Krozingen werden möchte, wird gebeten, die Beitrittserklärung und die BSV-Mitgliederanmeldung ausgefüllt einem Vereinsvorstand zu übergeben.
Der Schachklub Bad Krozingen finanziert mit den Mitgliedsbeiträgen Schachfiguren, -Bretter, -Uhren, Notationszettel und vieles mehr. So hat er je Mitglied eine Aufnahmegebühr und einen Beitrag an den Badischen Schachverband (BSV) und - nach Spielklasse unterschiedlich hoch - einen Beitrag je Mannschaft an den Schachbezirk Freiburg zu bezahlen. Im BSV-Beitrag sind Zahlungen an den Deutschen Olympischen Sportbund sowie an den Badischen Sportbund Freiburg enthalten.
Die im Sportverein ehrenamtlich Tätigen haben einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus besteht über den Badischen Sportbund Freiburg für deren Mitglieder, also auch für den Schachklub Bad Krozingen eine "Sportversicherung". Deren Basisschutz umfasst eine erweiterte Haftpflicht-, Unfall-, Vertrauensschaden-, Reisgepäck-, Kranken- und Reiseversicherung.
Ausführungen über das Sport- und Vereinsrecht, die Rechten und Pflichten des Vorstands und der Vereinsmitglieder gibt es im Internet zuhauf. Ein paar Informationen haben wir verlinkt: Landessportbund NRW, Wegweiser-Bürgergesellschaft, Schach und Recht, Datenschutz im Verein und Vereinsbesteuerung.
Der Vorstand eines eingetragenen Vereins ist verpflichtet,
- jede Änderung in seiner Zusammensetzung oder
- Änderung der Vereinssatzung unverzüglich zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Wir stellen ein Anschreibenmuster an das Amtsgericht und ein Merkblatt zum Vereinsregister zur Verfügung.
- für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung wesentlichen Satzungsbestimmung dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Vereine können "Zuwendungsbestätigungen nach Einkommensteuer-Durchführungsverordnung" für Spenden ausstellen. Dazu muss dem Vereinsvorsitzenden der aktuellste Freistellungsbescheid des Finanzamtes mit der Angabe "zu steuerbegünstigten Zwecken dienend" bekannt sein (dieser Bescheid gilt in der Regel fünf Jahre). Für die Spendenbescheinigungen haben wir hier das amtliche Muster mit Erläuterungen eingestellt.

